Der Elternbeirat des Lessing-Gymnasiums

Der Elternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternvertretern aller Klassen des Lessing-Gymnasiums zusammen. Er trifft sich zu mindestens zwei Sitzungen pro Schuljahr, wobei bei Bedarf auch weitere Sitzungen einberufen werden können.

Zu den Sitzungen des Elternbeirates werden auch die Schulleitung und Vertreter der Schülermitverantwortung eingeladen. Der Elternbeirat wählt in der ersten Sitzung eines Schuljahres die Vorsitzende/den Vorsitzenden, die Vertreterin/den Vertreter, sowie die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Vertreter. 

Das Engagement des Elternbeirats ist auf sehr vielfältige Weise im Leben unserer Schule spürbar. Genannt sei hier ausschnittweise die Organisation des Empfangs der neuen 5. Klassen zu Beginn eines neuen Schuljahres - traditionsgemäß mit Kaffee & Kuchen bzw. Sekt & Brezeln - und die Gestaltung des Adventsbasars, dessen Erlös anteilig an das Waisenhaus Nasz Dom in Warschau, die Schülermitverantwortung und in die Ausstattung der Schule fließt. Ebenfalls wird der Informationsabend für die Eltern der 4. Klassen im März jeden Jahres vom Elternbeirat in Zusammenarbeit mit der SMV und dem Förderverein logistisch unterstützt. 

Die Elternbeiratsvorsitzende und ihr Vertreter repräsentieren das Lessing- Gymnasium auch im Gesamt-Elternbeirat der Stadt Mannheim - dort insbesondere im Arbeitskreis der Gymnasien. In diesem Arbeitskreis werden Themen diskutiert, die alle Schulen der Stadt Mannheim betreffen. Auf der Ebene des Regierungspräsidiums Karlsruhe arbeiten die Elternbeiratsvorsitzende und ihr Vertreter in der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternbeiräte Nordbaden [ARGE] mit. 

Wenn Sie spezielle Fragen zur Elternarbeit haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Elternbeirates, die Vorsitzende Frau Evelyn Gebler oder die stellvertretende Vorsitzende Frau Claudia Bürkle (elternbeirat@lessing-gymnasium.com) . Sie helfen Ihnen gerne weiter!

Über den folgenden Link kommen Sie zur Geschäfts- und Wahlordnung des Elternbeirats am Lessing-Gymnasium Mannheim.

Allgemeine Informationen aus dem Schulgesetz Baden-Württemberg §57 

Abs.1: 

„Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt." 

Weitere Informationen für Eltern: