„In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach.“ (Art. 21,2 Verfassung des Landes Baden-Württemberg)
Mit dieser präzisen Formulierung bringt unsere Landesverfassung die besondere Bedeutung der politischen Bildung für den Erhalt und die Gestaltung unserer Demokratie zum Ausdruck.
Das politische System Deutschlands kann nur dann nach demokratischen Prinzipien funktionieren, wenn es von politisch mündigen Bürgern getragen und gestaltet wird. Die Schülerinnen und Schüler zu demokratischem Denken und Handeln zu befähigen und zu ermutigen, ist die wichtigste Aufgabe der politischen Bildung, aber auch der Schule insgesamt.
Die zunehmend größere Bedeutung der ökonomischen Bildung – bislang integraler Bestandteil des Gemeinschaftskundeunterrichts – kommt in der Einführung des eigenständigen Schulfaches Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung (WBS) zum Ausdruck. Die Erkenntnis, dass politisch-ökonomische Probleme ohne ihren geschichtlichen Zusammenhang nur unzureichend verstanden werden können, macht es notwendig, die historische Perspektive mit einzubeziehen.
Auf der Grundlage solider Fachkenntnisse entwickeln die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, um sich in der komplexen Welt der Politik orientieren zu können. Sie müssen in der Lage sein, politische und ökonomische Prozesse und Entscheidungen zielgerichtet zu analysieren, über diese kriterienorientiert zu urteilen und darauf aufbauend reflektiert zu handeln. Ferner leistet der Unterricht einen wertvollen Beitrag zur Wertebildung, indem er dabei hilft, dass die Schülerinnen und Schüler eine demokratische Grundeinstellung entwickeln und zu selbstständig denkenden, rational urteilenden und sozial verantwortlich handelnden Staatsbürgern werden.